Bückeburg wehrt sich
Bürger gegen den Boykott von sommerlichen Veranstaltungen
Wieso sollte es Bückeburg anders gehen als Minden? Immer wieder finden sich Bürger, die sommerliche Abendveranstaltungen augenscheinlich aufgrund persönlich empfundener Ruhestörung boykottieren. Und genauso wie in Minden tun sich in Bückeburg immer mehr Menschen zusammen, die sich für den Erhalt kultureller Veranstaltungen in der Innenstadt einsetzen.
Minden hat das Szenario bereits durchgemacht: Der Inhaber eines Wohn- und Geschäftshauses am Mindener Marktplatz versuchte ein gerichtliches Verbot aller Open-Air-Veranstaltungen in der Mindener Innenstadt zu bewirken. Laut dem Kläger, der selbst gar nicht in Minden wohnte, waren die Veranstaltungen zu laut, zu oft und dauerten zu lang. Doch das wollten sich die Einwohner und Besucher Mindens nicht bieten lassen. Mit der Bürgerinitiative „Minden wehrt sich“ entstand eine Protestaktion, die sich auch über Facebook ausbreitete. Die Gegenwehr hatte Erfolg: Die Open-Air-Veranstaltungen auf dem Domhof und Marktplatz finden weiterhin statt, allerdings nur noch bis 22 und 24 Uhr. Gleiches ereignet sich seit einiger Zeit in Bückeburg. Während vereinzelte Anwohner versuchen das Nachtleben unter freiem Himmel zu unterbinden oder einzugrenzen, tummeln sich immer mehr Bürger, die sich für das Weiterbestehen verschiedener Veranstaltungen in Bückeburg einsetzen. So auch Andre Batis, der im vergangenen Juli die Onlinepetition „Erhaltung kultureller Veranstaltungen Bückeburg´s“ ins Leben rief, die bis heute über 4500 Unterschriften gesammelt hat. Vorangegangen war ein ähnlicher Post eines Einwohners im Onlineforum „Bückeburg spottet“, der vor allem aufgrund einer Anwohnerbeschwerde über das mittelalterliche Spectaculum entstanden war. Auch hier schon versuchte ein engagierter Bürger mehr Menschen über das Internet auf die Sachlage in Bückeburg aufmerksam zu machen.
Onlinepetition für den Erhalt kultureller Veranstaltungen
Batis möchte mit der Petition veranschaulichen, dass die Stadt Bückeburg von ihren Veranstaltungen profitiert und Besucher aus ganz Deutschland anzieht. „Alles fing mit einem öffentlichen Kommentar von Herrn Gisbert Hiller, Veranstalter des Mittelalterlich Phantasie Spectaculum, zur Klage gegen das Mittelalterfest an“, resümiert Andre Batis seine Initiative. Da das Spectaculum mittlerweile zur Kultur Bückeburg´s gehöre, wuchs in ihm die Sorge um weitere kulturelle Events in der Stadt. Die Petition schien ihm die beste Lösung, um eine öffentliche Diskussion anzufangen. „Anschließend könnte man gemeinsam damit beginnen Veranstaltungen für alle Seiten respektabel zu formen“, formuliert er sein Ziel. Mit einem derartig großen Zulauf hatte Bastis allerdings nicht gerechnet. „Durch die Verbreitung auf Facebook erhielt die Petition innerhalb weniger Tage Unterzeichnungen im dreistelligen Bereich“, freut sich der Bückeburger. Mittlerweile hätten sich auch einige Kommunalpolitiker dazu geäußert.
Die Stadt Bückeburg steht dem Thema eher kritisch gegenüber. „Das Thema ist sehr komplex. Wir sind als Stadt aber bemüht, den jeweiligen Parteien gerecht zu werden“, so Christian Schütte vom Ordnungsamt Bückeburg. Auch Bückeburgs Bürgermeister Reiner Brombach äußert seinen Unmut: „Ich sitze an warmen Sommerabenden auch gerne draussen in der Stadt, habe aber Verständnis für beide Seiten und bin als Mensch immer für gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb haben wir auch versucht mit dem Anwohner persönlich zu sprechen.“ Dieser lehne nun aber alle Gespräche ab und kommuniziere nur noch über seinen Anwalt. Brombach betont, dass sowohl der Stadt als auch dem Landkreis als Emissionsschutzbehörde, die Hände gebunden seien. „Es gibt ein Emissionsschutzgesetz und Rechtsvorschriften über eine sogenannte Nachtruhe, die von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens gilt und nur in Ausnahmefällen auf 23 Uhr hochgesetzt werden darf“, erklärt Brombach die rechtlichen Gegebenheiten, an die sich auch die Stadt halten müsse. Außerdem seien die Lärmwerte für den gewerblichen Bereich deutlich niedriger als für den privaten. Säßen also nur ein paar Menschen zusammen und unterhielten sich in normaler Lautstärke, seien damit schon die Werte überschritten und Kläger hätten freie Fahrt. „Wir haben natürlich auch Verständnis für das persönliche Ruhebedürfnis, aber nicht dafür, wenn eine einzelne Person, die mitten im Leben steht, unbedingt ihre Ansprüche geltend machen will“, schließt Brombach für die Stadt Bückeburg.