Steuern und Gebühren in unseren Kommunen
Hebesätze, Hundesteuern, Müllgebühren, Friedhofsgebühren
Nach dem Kommunalabgabengesetz für NRW sind die Kommunen berechtigt Steuern und Gebühren zu erheben. Die Kommunen im Mühlenkreis erheben neben Grund- und Gewerbesteuern auch örtliche Aufwandsteuern. Welche örtlichen Aufwandsteuern die Kommunen realisieren wollen, entscheiden sie selbst. Die Erhebung von Steuern dient primär der Beschaffung kommunaler Einnahmen. Mit ihnen erhalten die Kommunen die Gelder, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Wir haben verschiedene Steuern und Gebühren aufgelistet, die Minden, Porta Westfalica, Petershagen und Hille erheben. Alle Steuern und Gebühren beziehen sich aufs ganze Jahr.
Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden ermittelt, indem die Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. Grundsteuern sind Realsteuern auf Grundstücke. Die Grundsteuer A richtet sich an die Land- und Forstwirtschaft. Grundsteuer B ist reserviert für jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Die Gewerbesteuer wird auf gewerbliche Grundstücke erhoben.
Hille
Grundsteuer A: 248 Prozent
Grundsteuer B: 441 Prozent
Gewerbesteuer: 412 Prozent
Minden
Grundsteuer A: 249 Prozent
Grundsteuer B: 460 Prozent
Gewerbesteuer: 447 Prozent
Petershagen
Grundsteuer A: 330 Prozent
Grundsteuer B: 600 Prozent
Gewerbesteuer: 423 Prozent
Porta Westfalica
Grundsteuer A: 229 Prozent
Grundsteuer B: 429 Prozent
Gewerbesteuer: 423 Prozent
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht, auch nicht das Reinigen der Straßen von Hundekot.
Hille
für einen Hund: 60 Euro
für zwei Hunde, je Hund: 72 Euro
für drei Hunde und mehr, je Hund: 78 Euro
Minden
für einen Hund: 90 Euro
für zwei Hunde, je Hund: 108 Euro
für drei Hunde und mehr, je Hund: 144 Euro
Petershagen
für einen Hund: 60 Euro
für zwei Hunde, je Hund: 70 Euro
für drei Hunde und mehr, je Hund: 80 Euro
Porta Westfalica
für einen Hund:66 Euro
für zwei Hunde, je Hund: 92 Euro
für drei Hunde und mehr, je Hund: 118 Euro
Abfallgebühren
Müllgebühren sind der von der Kommune festgesetzte Preis für die Müllbeseitigung und gehören zu den Betriebskosten von Wohnungsmietern und Hauseigentümern. Die Müllgebühren variieren anhand der Preise, die kommunale Entsorgungsunternehmen verlangen.
Hille
Restmülltonne:
80 Liter: 63 Euro
120 Liter: 84,60 Euro
240 Liter: 160,80 Euro
Biomülltonne:
80 Liter: 81 Euro
120 Liter: 107,40 Euro
240 Liter: 204 Euro
Papiermülltonne:
umsonst
Minden
Das Singlepaket für 1-2 Personen → 1 x 80 Liter Restmülltonne, 1 x 120 Liter Biotonne und 1 x
240 Liter Papiertonne: 94,20 Euro
Das Familienpaket für 3-4 Personen → 1 x 120 Liter Restmülltonne, 1 x 120 Liter Biotonne und 1 x
240 Liter Papiertonne: 141 Euro
Das Großfamilienpaket für 4-8 Personen → 1 x 240 Liter Restmülltonne, 1 x 240 Liter Biotonne
und 1 x 240 Liter Papiertonne: 282 Euro
Petershagen
Kombinationspreis → je 80 Liter Restmülltonne, Biotonne und Papiertonne: 122 Euro
Kombinationspreis → je 120 Liter Restmülltonne, Biotonne und Papiertonne: 161 Euro
Kombinationspreis → je 240 Liter Restmülltonne, Biotonne und Papiertonne: 307 Euro
Porta Westfalica
Restmülltonne:
80 Liter: 83 Euro
120 Liter: 124 Euro
240 Liter: 248 Euro
Biomülltonne:
80 L = 54,40 Euro
120 L = 81,60 Euro
240 L = 163,20 Euro
Friedhofsgebühren
Friedhofsunterhaltungsgebühren werden für Grabstätten unter kommunaler Verwaltung erhoben. Mithilfe der Gebühren sollen ständig anfallende Pflege- und Unterhaltungskosten der Friedhofsanlage finanziert werden können.
Hille
je Wahlgrabstelle: 15,60 Euro
je Urnengrab: 7,80 Euro
Minden
je Wahlgrabstelle: 22 Euro
je Urnengrab: 22 Euro
Petershagen
je Grabstelle: 27 Euro
Porta Westfalica
je Erdbestattungswahlgrabstätte: 61,56 Euro (1846,90 Euro für 30 Jahre)
je Urnenwahlgrab: 38,62 Euro (1158,60 Euro für 30 Jahre)