Lärmaktionsplan für den Schienenverkehr in Porta Westfalica
Die Stadt Porta Westfalica hat im Jahr 2011 einen Lärmaktionsplan für die Bereiche Straße und Schiene aufgestellt und 2013 fortgeführt, welcher auf großes Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern gestoßen sind. Seit dem 1. Januar 2015 ist nun das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Die Lärmaktionsplanung wird in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt und soll vor allem zum Schutz vor Lärm in der Stadt- und Ortsplanung eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang können sich Städte und Gemeinden, alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie betroffene Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung verschaffen.
Das EBA führt dazu eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Beteiligungsplattform kann im Internet hier erreicht werden:
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 31.05.2015. Bis zu diesem Zeitpunkt können betroffene Bürger dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Die Angaben helfen dabei, die Lärmaktionsplanung aufzustellen. Den Beginn der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch das EBA noch bekannt geben.