Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel

Kreis veröffentlicht neue Mietrichtwerte

Der Kreis Minden-Lübbecke hat die Neuerhebung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für 2015 veröffentlicht. Den neu ermittelten Mietrichtwerten als Grundlage für die angemessenen Unterkunftskosten stimmte der Kreisausschuss zu. Die Mietrichtwerte gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die entweder ohne oder mit geringfügigem Einkommen Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII sind.

Das Kreisgebiet wurde in vier Wohnungsmärkte unterteilt, die Grundlage dafür beinhaltet unter anderem Richtwerte wie Einwohnerzahl, Infrastruktur und Wohngeldeinstufung, danach ergeben sich folgende Wohnungsmarkttypen:

– Wohnungsmarkttyp I: Bad Oeynhausen und Lübbecke
– Wohnungsmarkttyp II: Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Rahden
– Wohnungsmarktyp III: Hille, Hüllhorst, Petershagen, Porta Westfalica, Stemwede
– Wohnungsmarktyp IV: Minden
, welche als größte kreisangehörige Kommune einen eigenen
Wohnungsmarkt bildet.

Der grundsicherungsrelevante Mietspiegel wurde zum ersten Mal 2010 durch die Beratungsgesellschaft Analyse & Konzepte (Schwerpunkt Wohnen und Stadtentwicklung) für den Kreis Minden-Lübbecke entwickelt und durch den Kreis 2011 eingeführt. Dieser galt für vier Jahre, deshalb wurde 2015 eine Neuerhebung der Daten vorgenommen. Die neuen Mietrichtwerte sind auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke einsehbar.