Der große Steuern- und Gebührenvergleich

Der große Steuern- und Gebührenvergleich

Minden in OWL ganz vorn dabei

Einige Steuern und Gebühren können Kommunen individuell für sich selbst festlegen, wodurch es zu großen Unterschieden zwischen Städten kommen kann. Bei der Hundesteuer zum Beispiel ist Minden im OWL-Vergleich ganz vorn dabei, landesweit aber eher im Mittelfeld. Um einen kleinen Überblick zu geben, vergleichen wir die Städte Minden, Porta Westfalica, Hille und Petershagen in Bezug auf Hundesteuer, Abfall-, Kita- und Friedhofsgebühren. Als Vergleichsstadt eines anderen Bundeslandes geben wir auch einen Einblick in die Bückeburger Gebühren und Steuern.

Jährliche Hundesteuer (Kampfhunde ausgenommen)

hund

Platz 1
Minden
1 Hund 90 Euro
2 Hunde 108 Euro
3 Hunde 144 Euro

Platz 2
Porta Westfalica
1 Hund 66 Euro
2 Hunde 92 Euro
3 Hunde 118 Euro

Platz 3
Hille
1 Hund: 60 Euro
2 Hunde: 72 Euro
3 Hunde: 78 Euro

Platz 4
Petershagen
1 Hund: 45 Euro
2 Hunde: 55 Euro
3 Hunde: 65 Euro

Zur Erklärung: Wer 3 Hunde hat, zahlt für alle drei Hunde die Steuer, die bei drei Hunden anfällt. Ein Rechenbeispiel für Minden: Bei drei Hunden werden 3 X 144 Euro fällig. „Ein möglicher Grund, weshalb die Hundesteuer in Minden etwas höher ist, ist dass die Anzahl an Hunden in der Stadt gering gehalten werden soll. Viele Hunde produzieren auch leider viel Abfall, der dann wieder kostenpflichtig entsorgt werden muss“, erklärt Katharina Heß aus der Pressestelle der Stadt Minden.

Jährliche Gebühren für die vierwöchentliche Leerung einer 80 Liter-Restmülltonne

tonne

Platz 1
Petershagen: 104 Euro

Platz 2
Minden: 94,20 Euro

Platz 3
Porta Westfalica: 82,68 Euro

Platz 4
Hille: 63 Euro

Die hohe Abfallgebühr in Petershagen könnte einen stutzig machen – doch hierfür gibt es eine plausible Erklärung: „Um die Biotonne attraktiver zu machen, hat man einen Kombinationspreis für Restmüll, Biomüll und Papiermüll gewählt. Alles zusammen kostet 122 Euro, nur die separate Leerung der Restmülltonnen ist so teuer“, erklärt Ralf Niemann, Bauhofleiter der Stadt Petershagen. In Minden ist das ganz ähnlich: „Mit dem Entsorgungspaket (darin enthalten sind eine 120 Liter Tonne Restmüll, eine 120 Liter Tonne Bioabfall und eine 120 Liter Tonne für Papier) mit jährlichen Kosten von 141,00 Euro liegt Minden NRW-weit auf Platz 8 in der Liste der Restmüll-Abfuhr“, so Katharina Heß aus der Pressestelle der Stadt Minden.

Einkommensgrenzen bei Kita-Gebühren

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Platz 1
Minden: Beitragsfrei bei einem Bruttoeinkommen bis 15.000 Euro
Letzte Einkommensgruppe: über 75.000

Platz 1
Hille: Beitragsfrei bei einem Bruttoeinkommen bis 15.000 Euro
Letzte Einkommensgruppe: über 75.000 Euro

Platz 2
Petershagen: Beitragsfrei bei einem Bruttoeinkommen bis 18.000 Euro
Letzte Einkommensgruppe: über 90.000 Euro

Platz 2
Porta Westfalica: Beitragsfrei bei einem Bruttoeinkommen bis 18.000 Euro
Letzte Einkommensgruppe: über 90.000 Euro

Die Kita-Gebühren unterscheiden sich zwischen den verglichenen Städten nicht großartig. Es zahlen zum Beispiel in allen vier Städten Eltern mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 49.000 Euro jährlich für wöchentlich 25 Stunden Betreuung eines Kindes ab 3 Jahren 72 Euro monatlich. Der Unterschied liegt nur in der Einkommensgrenze für Beitragsfreiheit und in der Obergrenze. So müssen Mindener und Hiller Eltern schon bei einem Einkommen ab 15.000 Euro Gebühren zahlen, Eltern aus Petershagen und aus Porta Westfalica hingegen sind bis zu einem Einkommen von 18.000 Euro beitragsfrei. Dafür liegt die Obergrenze in Minden und in Hille bei 75.000 Euro, in den beiden anderen Städten müssen Eltern mit einem Verdienst über 90.000 Euro noch mal draufzahlen. „Jeder Kreis bzw. jede Kommune mit eigenem Jugendamt hat eine eigene Satzung, in der die Höhe der Elternbeiträge festgeschrieben sind. Es gibt also keine einheitlichen Beitragssätze. Unterschiede zwischen benachbarten Städten sind damit möglich“, erklärt Susann Lewerenz, Pressesprecherin der Stadt Minden. Da Hille kein eigenes Jugendamt hat, orientiert man sich dort an der Beitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke.

Jährliche Friedhofsgebühren (Nutzungsgebühren und Friedhofsunterhaltungsgebühr) von Wahlgräbern mit 2 Wahlgrabstellen

friedhof-klein

Platz 1
Porta Westfalica: 123,13 Euro

Platz 2
Minden: 97 Euro

Platz 3
Hille: 49,25 Euro

Platz 4
Petershagen: 41 Euro

Zum Vergleich: Gebühren und Steuern in Bückeburg

Da die Daten aufgrund anderer Regelungen in Niedersachsen nicht direkt vergleichbar zu denen in NRW sind, werden die Steuern und Gebühren hierfür separat aufgelistet.

Hundesteuer
Im Gegensatz zu Minden, Hille, Porta Westfalica und Petershagen wird die Steuer bei mehreren Hunden anders berechnet. Für einen Hund werden 48 Euro fällig, für zwei Hunde 96 Euro und für drei Hunde 108 Euro. Bei drei Hunden bedeutet das allerdings in diesem Fall, dass man 48 Euro + 96 Euro +108 Euro zahlt.

Abfallgebühren
In Bückeburg werden die Restmülltonnen nicht – wie bei uns – alle vier Wochen, sondern alle zwei Wochen geleert. Die Gebühr dafür ist mit jährlich 83,52 Euro trotzdem im Vergleich um einiges niedriger.

Kita-Gebühren
Die Gebühren für Kitas in Bückeburg werden nicht anhand des Einkommens der Eltern berechnet, stattdessen gibt es feste Sätze für alle. Ein Beispiel: Die halbtägige Betreuung in einer Kindestagesstätte von täglich 4 Stunden kostet 65 Euro. Zum Vergleich: In Minden kosten täglich 5 Stunden Betreuung bei Kindern ab 3 Jahren je nach Einkommensgruppe zwischen 0 Euro und 194 Euro.

Friedhofsgebühren
In Bückeburg gibt es keine kommunalen Friedhöfe, stattdessen werden sie von den jeweiligen Kirchengemeinden oder dem Ruheforst betrieben – deswegen variieren die Gebühren und sind nicht für die ganze Stadt festgelegt.